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Leistungen bei häuslicher Pflege und Betreuung

 

Pflegegeld 

Pflegegeld für häusliche Pflege

Pflegebedürftigkeit in  Graden                                                                  max Leistungen (pro Monat)                                                 
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

 

 

 

 

 

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Durch die Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen.

 

Pflegesachleistungen

Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Durch die Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen höhere Leistungen.

 

Pflegehilfsmittel

Wurde Pflegebedürftigkeit festgestellt, dann erhalten Sie auf Antrag in der Regel einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel.  Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie Einweghandschuhe, Windeln, Schutzkleidung für Pflegekräfte oder Desinfektionsmittel. 

 

Verhinderungspflege

Versorgen Sie einen Angehörigen und benötigen eine Ersatzpflege weil Sie Urlaub machen wollen oder weil Sie krank sind, dann zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den Kosten einer Ersatzpflege.
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Der Zuschuss beträgt also - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - jährlich 1.612.-€. Wenn Sie die 50% aus der Kurzzeitpflege mit einbeziehen, dann stehen Ihnen jährlich 2.418.-€ an Leistungen zur Verhinderungspflege zur Verfügung.

Wichtig: Für den Erhalt von Leistungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bei der Verhinderungspflege ist zum Beispiel eine Voraussetzung für Leistungen, dass eine oder mehrere Privatpersonen den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen gepflegt haben.

 

Mehr Informationen zum Thema Pflegeversicherung finden Sie unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html

          

 Aktualisiert am 14.03.2022 um 9:30 Uhr